22/07/2026 0 Kommentare
Ein Kind ist keine Ware
Ein Kind ist keine Ware
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Ein Kind ist keine Ware
Leihmutterschaft und der Wert menschlichen Lebens
„Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert.“ Der Satz Oscar Wildes ist mehr als hundert Jahre alt. Trotzdem beschreibt er ziemlich genau, was mich an der gegenwärtigen Diskussion über Leihmutterschaft beunruhigt.
Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, deren Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr scheiterte, hält das deutsche Verbot für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es sei paternalistisch, Frauen eine freiwillig übernommene Leihmutterschaft zu verbieten. Angesichts dieses Verständnisses von Menschenwürde und Selbstbestimmung bin ich erleichtert, dass ihre Kandidatur nicht erfolgreich war.
Man kann die Debatte über Leihmutterschaft, die in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz, verboten ist, natürlich auf die Selbstbestimmung der Frau zuspitzen. Mir greift das aber zu kurz, denn neben der austragenden Frau ist da noch ein zweiter Mensch, der selbst nicht gefragt werden kann: das Kind. Deshalb ist die entscheidende Frage doch, ob man Schwangerschaft, Geburt und schließlich die Übergabe eines Kindes tatsächlich vertraglich vereinbaren darf.
Ein verständlicher Wunsch ist noch kein Recht
Der Wunsch nach einem Kind kann sehr tief sein. Ungewollte Kinderlosigkeit bedeutet für viele Menschen großes Leid, das weiß ich aus einigen Gesprächen, die ich als Seelsorger geführt habe. Wer einen unerfüllten Kinderwunsch erlebt, braucht Verständnis, menschliche Nähe und gute Begleitung – keine vorschnellen Urteile.
Doch auch ein noch so verständlicher Wunsch begründet keinen Anspruch auf einen anderen Menschen.
Ein Kind ist kein Gut, das Erwachsene beanspruchen können. Es ist eine eigene Person mit eigener Würde. Deshalb kann auch der aufrichtige Wunsch nach einem Kind nicht jedes Mittel rechtfertigen, mit dem er erfüllt werden soll.
Was mich am Konzept der Leihmutterschaft besonders stört, ist die von Anfang an vereinbarte Trennung. Denn bereits vor der Zeugung wird festgelegt, dass die austragende Frau das Kind nach der Geburt abgibt. Diese Trennung geschieht also nicht unvorhergesehen, sie ist von Beginn an eingeplant.
Wenn Schwangerschaft zur Dienstleistung wird
Ein aktueller Beitrag des Bundesverbands Lebensrecht stellt zugespitzt die Frage: „Was kostet ein Mensch?“ Bei der kommerziellen Leihmutterschaft wird diese Frage tatsächlich mit konkreten Summen beantwortet. Inzwischen ist ein internationaler Markt entstanden, an dem Agenturen, Kliniken, Anwälte und Vermittler verdienen. Leihmutterschaft ist also alles andere als ein Werk aus Liebe und Mitleid, es ist ein Geschäftsmodell.
Je nach Land, Agentur und Programm gelten unterschiedliche Auswahlkriterien. Häufig geprüft werden Alter, gesundheitlicher Zustand, frühere Schwangerschaften und psychische Stabilität. Auf den ersten Blick mag das wie eine vernünftige medizinische Vorsorge wirken. Beim näheren Hinsehen zeigt sich aber: Hier wird eine Frau danach ausgesucht, wie gut sich ihr Körper für die Erfüllung eines fremden Kinderwunsches eignet.
Auch Erwartungen zu Reisen, Ernährung, sexueller Aktivität, pränataler Diagnostik, Schwangerschaftsabbruch und sogenannter selektiver Reduktion können vorab besprochen und teilweise vertraglich festgehalten werden. Ob und inwieweit solche Klauseln rechtlich durchsetzbar sind, ist eine andere Frage. Medizinische Fachgesellschaften betonen, dass kein Vertrag die Entscheidungsfreiheit der austragenden Frau über ihre Schwangerschaft außer Kraft setzen darf.
Natürlich unterschreibt die Frau einen solchen Vertrag selbständig - und vermutlich auch freiwillig. Aber eine persönliche Unterschrift bedeutet noch nicht, dass der Inhalt des Vertrages auch moralisch vertretbar ist. Ein Mensch kann sich freiwillig auf eine Vereinbarung einlassen und darin trotzdem auf eine bestimmte Funktion reduziert werden - in Deutschland gibt es dafür den Begriff des sittenwidrigen Vertrages. Besonders fragwürdig wird eine solche Vereinbarung, wenn auf der einen Seite wohlhabende Auftraggeber stehen und auf der anderen Seite Frauen in wirtschaftlichen Notlagen, die auf das vereinbarte Geld dringend angewiesen sind.
Das Kind wird nicht nur ausgetragen
Bischof Stefan Oster von Passau erinnert in seiner Stellungnahme „Ware gegen Würde?“ an etwas, das in der technischen Sprache der Reproduktionsmedizin leicht aus dem Blick gerät.
Die austragende Frau stellt nicht lediglich für neun Monate einen biologischen Raum zur Verfügung. Die Beziehung zwischen ihr und dem Kind beginnt lange vor der Geburt. Das Kind hört im Verlauf der Schwangerschaft ihre Stimme und reagiert auf Vorgänge in ihrem Körper. Für das ungeborene Kind ist diese Frau zunächst nicht irgendeine Person. Ihr Körper, ihre Stimme und ihr Herzschlag bilden seine erste Lebenswelt.
Dass Kinder auch unter anderen familiären Bedingungen Liebe, Sicherheit und Geborgenheit erfahren können, steht außer Frage. Bei Adoption und Pflege wird jedoch auf eine bereits eingetretene Trennung oder Notlage reagiert. Bei der Leihmutterschaft dagegen wird die Trennung von der austragenden Frau schon vor Beginn der Schwangerschaft vereinbart.
Oster beginnt seine Stellungnahme wohltuend zurückhaltend: Er kenne weder die persönlichen Motive noch die näheren Umstände des konkreten Falles und wolle deshalb nicht über die beteiligten Menschen urteilen. Diese Zurückhaltung ist mir wichtig. Ich will weder den Schmerz ungewollt kinderloser Menschen klein reden noch über ihre persönlichen Entscheidungen richten. Meine Kritik richtet sich gegen die Leihmutterschaft als System und gegen die Vorstellung, menschliches Leben könne auf diesem Weg verfügbar gemacht werden.
Was geschieht, wenn das Kind nicht den Erwartungen entspricht?
Schwierig wird es nämlich spätestens dann, wenn während der Schwangerschaft eine Behinderung oder Erkrankung des Kindes festgestellt wird. Wird dieses Kind genauso angenommen wie ein gesundes oder war die Bereitschaft zur Annahme von Anfang an an bestimmte Erwartungen geknüpft?
Bei Leihmutterschaftsvereinbarungen können die Beteiligten bereits im Vorfeld besprechen, wie sie mit pränatal festgestellten Erkrankungen oder Behinderungen, Mehrlingsschwangerschaften, einem Schwangerschaftsabbruch oder einer sogenannten "selektiven Reduktion" (wenn ein einzelnes Kind bei einer Mehrlingsschwangerschaft getötet werden soll) umgehen wollen. Die medizinische Entscheidung liegt letztlich bei der austragenden Frau. Dennoch können vertragliche Absprachen, die Erwartungen der Auftraggeber und wirtschaftliche Abhängigkeiten erheblichen Druck erzeugen. Internationale Streitfälle der letzten Jahre zeigen, dass diese Fragen keineswegs nur theoretischer Natur sind.
Mir macht vor allem der Gedanke Sorge, dass die Annahme eines Kindes von seiner Gesundheit, seinem Geschlecht oder bestimmten Eigenschaften abhängig wird. Wo vorab festgelegt wird, unter welchen Bedingungen ein Kind ausgetragen werden soll, wird seine bedingungslose Annahme verneint. Man unterscheidet zwischen erwünschtem und unerwünschtem Leben.
Die Risiken trägt die Frau
Schwangerschaft und Geburt sind keine risikofreien "Dienstleistungen". Zwei populationsbezogene Beobachtungsstudien aus der kanadischen Provinz Ontario fanden bei in Leihmutterschaftsverträgen beteiligten Frauen höhere Raten schwerer Schwangerschaftskomplikationen und neu diagnostizierter psychischer Erkrankungen als in den jeweiligen Vergleichsgruppen.
Die erste Untersuchung stellte unter anderem höhere Raten schwerer Blutungen nach der Geburt und Frühgeburten fest. Die zweite Studie ergab, dass bei den austragenden Frauen während und nach der Schwangerschaft häufiger eine erstmalige psychische Erkrankung diagnostiziert wurde. Beide Studien zeigen statistische Zusammenhänge. Sie beweisen nicht, dass die Leihmutterschaft selbst die festgestellten gesundheitlichen Probleme verursacht hat. Sicher ist aber: Schwangerschaft lässt sich auch mit moderner Medizin nicht wie ein genau berechenbarer Auftrag planen. Am Ende ist es die austragende Frau, die ihren Körper einsetzt und mögliche gesundheitliche Folgen tragen muss. Die vereinbarte Elternschaft sollen anschließend andere übernehmen.
Preis oder Würde?
Der Berliner Philosoph Josef Bordat greift in seinem Beitrag „Preis, Wert, Würde – Oder: Was kostet eigentlich ein Mensch?“ eine Unterscheidung Immanuel Kants auf: Dinge haben einen Preis und können durch etwas Gleichwertiges ersetzt werden. Der Mensch dagegen besitzt Würde. Er ist durch nichts zu ersetzen.
Als Christ würde ich noch etwas hinzufügen: Der Mensch besitzt seine Würde nicht aufgrund seiner Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder Erwünschtheit. Er ist Ebenbild Gottes. Seine Würde kommt ihm zu, weil er Mensch ist.
Papst Franziskus hatte deshalb ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft gefordert. In der Erklärung „Dignitas infinita“ („Unendliche Würde“) von 2024 heißt es unmissverständlich: „Ein Kind ist immer ein Geschenk und niemals ein Vertragsgegenstand.“ Zugleich warnt das kirchliche Dokument davor, die Frau von dem Kind, das in ihr wächst, loszulösen und sie zum Mittel für den Profit oder die Wünsche anderer zu machen.
Darum überzeugt mich auch das Argument nicht, ein Verbot nehme Frauen grundsätzlich ihre Selbstbestimmung. Es gibt Dinge, über die selbst ein freiwilliger Vertrag nicht verfügen darf – und dazu gehören die Würde der Frau und die Würde des Kindes. Wo ein Mensch zum Gegenstand eines Geschäfts wird, wird ein Vertrag sittenwidrig und muss die Vertragsfreiheit eine Grenze haben.
Für mich hängt der Wert eines Menschen eben nicht davon ab, ob er gewünscht, gesund oder genetisch passend ist. Der Körper einer Frau darf nicht zum Produktionsmittel und ein Kind nicht zum vereinbarten Ergebnis eines Auftrags werden.
Diese Überzeugung finde ich in meinem Glauben begründet, „Du bist in meinen Augen teuer und wertvoll“ (Jes 43,4) spricht Gott zu jedem Menschen. Mein Fazit lautet deshalb: Ein Kind soll man erhoffen, lieben und dankbar annehmen. Es ist über jeden Preis erhaben, und deshalb kann man es nicht kaufen und darf es nicht bestellen.
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