Prävention in der Pfarrei

 

Bei uns sollen sich alle, insbesondere die Kinder, Jugendlichen und Hochbetagten, welche besonderen Schutz verdienen, wohlfühlen.

Daher müssen sich alle Ehrenamtlichen mit dem Schutzkonzept, welches vom Kirchenvorstand im Januar 2023 veröffentlicht worden ist, vertraut machen, aber auch alle anderen sollen sensibilisiert werden. Dazu gibt es verschiedene Schulungen, die von der Sensibilisierung bis zur mehrtätigen Fortbildung die nötigen Kompetenzen vermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Schutzkonzept hat seine Gültigkeit:

Für alle Kirchengemeinden und Orte kirchlichen Lebens

Für alle Reisen und Veranstaltungen außerhalb des Pfarrgebiets

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Freiwillig Engagierte in der Kinder- und Jugendpastoral und beruflich Beschäftigte verpflichten sich in einer gemeinsamen Erklärung, entschieden für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt einzutreten. Die Pfarrei St. Johannes der Täufer sichert ihnen dafür die notwendige Unterstützung zu.

Zusätzlich wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingereicht.

 

Ein Besonderer Augenmerk wird auf den Verhaltenskodex gelegt, der im Schutzkonzept detailliert beschrieben ist:

·         Gestaltung von Nähe und Distanz

·         Sprache, Wortwahl und Kleidung

·         Umgang mit und Nutzung von sozialen Medien

·         Geschenke und Vergünstigungen

·         Veranstaltungen mit Übernachtung und

           Intimsphäre

·         Disziplinierungsmaßnahmen

Alles, was Erwachsene im Rahmen der kirchlichen Arbeit sagen und tun, dürfen Kinder und Jugendliche weitererzählen. Kinder und Jugendliche werden informiert, dass das Beichtgeheimnis für den Priester gilt, sie selber davon aber erzählen dürfen, falls sie es möchten.

Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihre Anliegen, Wünsche und Beschwerden zu äußern, auch wenn sie sich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungerecht behandelt fühlen. Sie können ihre Anliegen und Beschwerden auf unterschiedliche Weise vorbringen:

• in Reflexionsrunden am Ende von Veranstaltungen

 • über den Briefkasten des Pfarramts / der Kontaktbüros

 • bei Personen ihres Vertrauens oder dem/der

    Präventionsbeauftragten

Alle Beschwerden werden ernst genommen und bis zu einer Klärung behandelt.

Jeder Verdacht ist dem Pfarrer oder einer vom Erzbistum beauftragten externen Ansprechpersonen bekanntzumachen. Diese informieren den Ordinarius/Generalvikar des Erzbistums Berlin.

Wer sich zunächst nicht an die Beauftragten für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Berlin wenden möchte, kann sich erst durch die Fachberatungsstelle „Kind im Zentrum“ beraten lassen. Diese wird vom Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) getragen und steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu einem katholischen Rechtsträger.